Herstellung: angemessene Prüfung der Konformität der Produkte gemäß dem QM-System des Herstellers (Art. 10 Abs. 9 MDR), Chargenfreigabe
Dokumentation über den gesamten Produktlebenszyklus:
Erstellung und laufende Aktualisierung der technischen Dokumentation nach Anhang II und der EU Konformitätserklärung (Art. 10 Abs. 4 und 6 MDR)
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FELIX Regina
MDR Art. 15, Absatz 3 * c) die Verpflichtungen zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß Artikel 10 Absatz 10 (gemäß Art. 83 System des Herstellers für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen, 84 Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen, 85 Bericht über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen)) erfüllt werden,
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GRAF VON LUXBURG Sieghard
MDR Art. 15, Absatz 3 * d) die Berichtspflichten gemäß den Vigilanz Artikeln 87 bis 91 erfüllt werden (87 Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld, 88 Meldung von Trends, 89 Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld, 90 Analyse der Vigilanz-Daten, 91 Durchführungsrechtsakte)