a) die Konformität der Produkte in angemessener Weise gemäß dem Qualitätsmanagementsystem geprüft wird, in dessen Rahmen die Produkte hergestellt werden, bevor ein Produkt freigegeben wird,
c) die Verpflichtungen zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß Artikel 10 Absatz 10 der MDR 2017/745 erfüllt werden
Hidden
WERNER-MONNHEIMER Sandra
b) die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung erstellt und auf dem neuesten Stand gehalten werden,
d) die Berichtspflichten gemäß den Artikeln 87 bis 91 der MDR 2017/745 erfüllt werden